- Kategorie: Uncategorised
- Geschrieben von Manika Rödiger
- Zugriffe: 31316
DGH-Studienfond
Der Studienfond der Deutschen Gesellschaft für Humanölkologie e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanökologie ist ein als gemeinnützig anerkannt eingetragener Verein.
Seit 2014 existiert der DGH-Studienfond. Mit diesem Fond fördert die DGH den Studierende und Studiengelegenheiten in der Humanökologie.
Spenden sind unter Angabe des Verwendungszwecks "DGH-Collegefond" oder "DGH-Studienfond" auf das Konto der Deutschen Gesellschaft für Humanökologie bei der Commerzbank Berlin: IBAN: DE12 1004 0000 0657 1616 02, BIC: COBADEFFXXX erbeten
In § 2 der Satzungist der Zweck des Vereins wie folgt festgelegt:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ihre Mittel dürfen nur für die satzungsbedingten Zwecke verwendet werden. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung auf dem Gebiet der Humanökologie und die Verbreitung ihrer Erkenntnisse. Diesem Zweck dienen vor allem folgende Maßnahmen:
Durchführung wissenschaftlicher Tagungen mit Referaten anerkannter Fachleute. Sie werden in der Regel im Zusammenhang mit der Mitgliederversammlung durchgeführt, in Fachzeitschriften angekündigt und sind grundsätzlich öffentlich.
Durchführung von Forschungsvorhaben durch die Gesellschaft als ganze oder durch dafür gebildete Ausschüsse („Studiengruppen“) nach § 13 der Satzung.
Förderung von Studierenden und Studiengelegenheiten in der Humanökologie und Einwerbung der hierfür notwendigen Mittel.
Weiterbildung Interessierter oder ausgewählter Zielgruppen, insbesondere von Verwaltungsmitarbeiter/innen, Lehrer/innen, Dozent/innen der Erwachsenenbildung, Studierenden im Zusammenhang mit den wissenschaftlichen Tagungen oder speziellen Weiterbildungsveranstaltungen, z.B. internationalen Sommerschulen.
Bei diesen Maßnahmen kann die Gesellschaft mit Körperschaften des öffentlichen Rechts und anderen steuerbefreiten Einrichtungen kompatibler Zielrichtungen kooperieren.
Alle wissenschaftlichen Ergebnisse sind unverzüglich in geeigneter Form (Tagungsbände, Monographien, Fachzeitschriften) zu publizieren.
Seit 2014 existiert der DGH-Studienfond. Mit diesem Fond fördert die DGH den Studierende und Studiengelegenheiten in der Humanökologie